Wer ein Unternehmen leitet, ob in Unternehmensbewertungen oder anderswo, muss sich mit vielen Dingen gut auskennen – so auch mit dem Arbeitsrecht. Es sei denn, es stehen ihm kompetente Rechtsanwälte zur Seite, die ihm einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz gewährleisten können. Angefangen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen über die Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland bis hin zur Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens in Unternehmensbewertungen. Dabei arbeiten sie eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können. Es ist genau diese fachübergreifende Zusammenarbeit, die ttp zu einer der führenden Anwaltskanzleien im Raum Unternehmensbewertungen macht.
Unternehmensbewertungen
Unter der Lupe
Die Anlässe für die Durchführung von Unternehmensbewertungen sind zahlreich
- Kauf bzw. Verkauf oder Zusammenschluss von Unternehmen
- Planung der Unternehmensnachfolge (intern oder extern) oder Erbfall
- Veränderungen im Gesellschafterkreis
- Umstrukturierungen und Umwandlungen
Neben der vollständigen Unternehmensbewertung kann die Bewertung auch einzelne Unternehmensteile oder Vermögensgegenstände umfassen. Basierend auf dem Anlass der Bewertung sowie der Vereinbarung finden bei der Ermittlung des Unternehmenswert unterschiedliche Bewertungsmethoden Anwendung und variiert der Umfang der Bewertung.
Unser Leistungsspektrum umfasst
- umfangreiche Unternehmensbewertung nach IDW S 1
- vereinfachte Unternehmensbewertung
- Ertragswertverfahren
- Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF)
- Multiplikator-Methode
E-Mail: ssa(at)hoch2.de
E-Mail: j.miller(at)ttp.de