Wer ein Unternehmen leitet, ob in Sonderprüfungen (Überschuldung, Sanierung, Unterschlagung etc.) oder anderswo, muss sich mit vielen Dingen gut auskennen – so auch mit dem Arbeitsrecht. Es sei denn, es stehen ihm kompetente Rechtsanwälte zur Seite, die ihm einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz gewährleisten können. Angefangen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen über die Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland bis hin zur Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens in Sonderprüfungen (Überschuldung, Sanierung, Unterschlagung etc.). Dabei arbeiten sie eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können. Es ist genau diese fachübergreifende Zusammenarbeit, die ttp zu einer der führenden Anwaltskanzleien im Raum Sonderprüfungen (Überschuldung, Sanierung, Unterschlagung etc.) macht.
Sonderprüfungen
Überschuldung, Sanierung, Unterschlagung etc.
Strategie bedeutet, auch in schwierigen Zeiten einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Als interdisziplinär aufgestellte Kanzlei stellen wir mit unseren Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern Ihnen auch in einer unternehmerischen Krise den richtigen Ansprechpartner zur Seite.
Wir bieten
- Beratung und Unterstützung bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die gegen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB sprechen
- Beurteilung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Sanierungsgutachtens nach IDW S 6
- Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit nach IDW S 11
- Erstellung von Liquiditäts- und Ertragsplanungen
- Erstellung von Business-Plänen
- Unterstützung bei Gesprächen mit Banken
- Prüfung der Arbeit der Internen Revision
- Betrugs- und Unterschlagungsprüfung
E-Mail: ssa(at)hoch2.de
E-Mail: j.miller(at)ttp.de