Mit viel Expertise und Fingerspitzengefühl stehen Ihnen die Rechtsanwälte von ttp aus der Region Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) in allen unternehmensbezogenen Bereichen zur Seite – ganz gleich, ob Sie juristischen Beistand im Wettbewerbsrecht, bei Unternehmensverkäufe, im Handelsrecht oder im Arbeitsrecht suchen. Auch sind wir bei wirtschaftlichen Rechtsfragen, die im normalen Tagesgeschäft auftauchen, gerne Ihr Ansprechpartner und entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere Lösungen für die unterschiedlichsten Fälle. Unsere Kompetenzbereiche sind sehr vielfältig, wodurch sowohl kleine Firmen aus zum Beispiel Handwerk, Gastronomie und Immobilien sowie mittelständische Unternehmen aus Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) und Umgebung als auch große Konzerne, die international agieren, zu unseren Kunden zählen. Und wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie bald in unserer Kanzlei begrüßen dürfen oder zum Kennlerngespräch vor Ort in Ihrem Unternehmen in Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) sind.
Abschlüssprüfung
Kernaufgabe
Was macht eigentlich ein Wirtschaftsprüfer? Antwort des geprüften Unternehmers: Der Wirtschaftsprüfer (WP) trinkt den ganzen Tag Kaffee, isst meine Kekse auf und hält meine Mitarbeiter auf Trab. Das IDW entgegnet: mit professioneller Skepsis, unternehmerischer Denke und höchstem Qualitätsanspruch ermöglichen Wirtschaftsprüfer essentielle Geschäftsentscheidungen und tragen so zum Vertrauen in die Wirtschaft und zum Erfolg der Mandanten bei. Und einfach mal kurz gesagt? Der WP prüft, ob die im Jahresabschluss gemachten Angaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und unterstützt bei betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Entscheidungen.
Die Abschlussprüfung gehört zu den Kernaufgaben unserer Wirtschaftsprüfer und der Prüfungsteams und umfasst neben der freiwilligen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses auch die Prüfung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Unsere Mandantschaft umfasst dabei unterschiedlichste Branchen und Rechtsformen.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich u.a. auf:
- Prüfung des Jahresabschlusses und der Buchführung gem. §§ 316 ff. HGB mit Hilfe des risikoorientierten Prüfungsansatzes
- angemessene Lagebeurteilung und sachgerechte Berichterstattung im Lagebericht
- Aufnahme des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
- Analyse der Unternehmensprozesse sowie Risikobeurteilung und -bewertung
- Identifizierung von Geschäftsrisiken
- steuerliche Beratung
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und/oder wirtschaftliche Verhältnisse (insbesondere bei öffentlichen Unternehmen)
- Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern)
Die Prüfung des Abschlusses sowie Berichtserstattung kann um gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Erweiterungen ergänzt werden, bspw.
- § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) auf Grundlage des IDW-Prüfungsstandards PS 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“
- Erweiterung des Prüfungsberichts um eine weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
- Bestätigung der ausreichenden Trennung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation in der jeweils gültigen Fassung (sog. Trennungsrechnung)
Neben der Abschlussprüfung sind unsere Wirtschaftsprüfer auch u. a. in der Steuerberatung, Unternehmensberatung und treuhänderischen Verwaltung tätig.
E-Mail: ssa(at)hoch2.de
E-Mail: j.miller(at)ttp.de