Von der Einstellung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen als Unternehmer aus Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen zur Seite und gewährleisten Ihnen so einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz. Ob das Ausarbeiten von Arbeitsverträgen, die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, das Aufzeigen von flexiblen Arbeitszeitmodellen, die Umsetzung von fristlosen Kündigungen oder die Verhandlung von Abfindungen – wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung und sorgen so für ein rechtsicheres Fundament, das Ihr Unternehmen in Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) trägt. Dabei profitieren Sie nicht nur von der Expertise und jahrelangen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, sondern auch von dem interdisziplinärem Know-how, das die ttp AG zu einer der führendsten Kanzleien im Raum Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) macht. Denn hier arbeiten Rechtsanwälte mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern Hand in Hand.
Abschlüssprüfung
Kernaufgabe
Was macht eigentlich ein Wirtschaftsprüfer? Antwort des geprüften Unternehmers: Der Wirtschaftsprüfer (WP) trinkt den ganzen Tag Kaffee, isst meine Kekse auf und hält meine Mitarbeiter auf Trab. Das IDW entgegnet: mit professioneller Skepsis, unternehmerischer Denke und höchstem Qualitätsanspruch ermöglichen Wirtschaftsprüfer essentielle Geschäftsentscheidungen und tragen so zum Vertrauen in die Wirtschaft und zum Erfolg der Mandanten bei. Und einfach mal kurz gesagt? Der WP prüft, ob die im Jahresabschluss gemachten Angaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und unterstützt bei betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Entscheidungen.
Die Abschlussprüfung gehört zu den Kernaufgaben unserer Wirtschaftsprüfer und der Prüfungsteams und umfasst neben der freiwilligen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses auch die Prüfung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Unsere Mandantschaft umfasst dabei unterschiedlichste Branchen und Rechtsformen.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich u.a. auf:
- Prüfung des Jahresabschlusses und der Buchführung gem. §§ 316 ff. HGB mit Hilfe des risikoorientierten Prüfungsansatzes
- angemessene Lagebeurteilung und sachgerechte Berichterstattung im Lagebericht
- Aufnahme des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
- Analyse der Unternehmensprozesse sowie Risikobeurteilung und -bewertung
- Identifizierung von Geschäftsrisiken
- steuerliche Beratung
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und/oder wirtschaftliche Verhältnisse (insbesondere bei öffentlichen Unternehmen)
- Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern)
Die Prüfung des Abschlusses sowie Berichtserstattung kann um gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Erweiterungen ergänzt werden, bspw.
- § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) auf Grundlage des IDW-Prüfungsstandards PS 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“
- Erweiterung des Prüfungsberichts um eine weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
- Bestätigung der ausreichenden Trennung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation in der jeweils gültigen Fassung (sog. Trennungsrechnung)
Neben der Abschlussprüfung sind unsere Wirtschaftsprüfer auch u. a. in der Steuerberatung, Unternehmensberatung und treuhänderischen Verwaltung tätig.
E-Mail: ssa(at)hoch2.de
E-Mail: j.miller(at)ttp.de