Mit seinen vier Fachbereichen, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung, steht ttp im Umkreis von Kaufvertragsklauseln für eine ganzheitliche Beratung im Steuerrecht und Wirtschaftsrecht. Um die Erfahrung und Qualifikation seines Teams auszubauen, setzt ttp auf stetige Fort- und Weiterbildung. Das Ergebnis sind zahlreiche Spezialisierungen, von denen auch Mandanten rund um Kaufvertragsklauseln profitieren können. So beschäftigt ttp eine Reihe an Spezialisten, Fachberatern und Fachanwälten. Deren Kompetenzen erstrecken sich auf die rechtliche und steuerliche Begleitung bei Investitionen im Bereich Immobilien, den Markenschutz, das Markenrecht sowie den gewerblichen Rechtsschutz, Testament und Erbschaft / Erbrecht, die Nachfolge im Unternehmen, Vermögensplanung, die Beratung von medizinischen Einrichtungen, Heilberuflern und Ärtzen mit ttp med, die Wirtschaftsmediation sowie auf Fälle der Restrukturierung und Sanierung.
Kaufvertragsklauseln
Geregelte Risiken
Da Unternehmenskäufe bzw. -verkäufe in der Regel steuerliche Konsequenzen zur Folge haben, die auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, auftreten können, sind diese bereits bei der Planung und Durchführung der Transaktion zu beleuchten. Neben den sich aus einer Transaktionsart bzw. dem Erwerb oder Verkauf zwangsläufig ergebenden Steuern, wo es dann darum geht, die Transaktion so zu gestalten, dass die Steuerlast vermindert oder zumindest minimiert wird, können weitere steuerliche Risiken für beide Parteien aus der Transaktion erwachsen, die über sog. Steuerklauseln im Vertrag geregelt werden müssen.
Steuerklauseln können beispielsweise erforderlich sein bei:
- Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern und Betriebssteuern (Lohn- und Umsatzsteuer), die aus der Zeit vor dem Erwerb resultieren
- Einräumen von Mitwirkungs- und Informationsrechten für den Verkäufer bei steuerlichen Außenprüfungen
- Anpassung des Kaufpreises aus etwaigen Steuernachzahlungen oder -erstattungen
- Verursachungsgerechten Verteilung der durch die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstandenen Gewerbesteuerbelastung zwischen Verkäufer und Käufer
- Umsatzsteuerlicher Behandlung des Kaufpreises
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