Kaum ein Rechtsgebiet ist so komplex und verworren wie das Steuerrecht – um so wichtiger ist es, einen kompetenten Steuerberater an seiner Seite zu wissen, der Licht in den wilden Gesetzesdschungel bringt. Gut also, dass Sie mit den Steuerberatern von ttp aus der Region Kaufvertragsklauseln stets bestens beraten sind – ganz gleich, ob es sich um die steuerlichen Fachgebiete Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, steuerliche Gewinnermittlung, Steuererklärung, Testamente, Unternehmensnachfolge oder um einen anderen Bereich des Steuerrechts handelt. Dabei vertreten die Steuerexperten von ttp als Fachleuten rund um Steuerberatung für Unternehmen nicht nur Firmen sämtlicher Größenordnungen und Branchen aus dem Raum Kaufvertragsklauseln, sondern auch Privatpersonen, denen sie ebenfalls bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Und selbst wenn es über die Grenzen hinausgeht, haben Sie in ttp den richtigen Ansprechpartner aus der Region Kaufvertragsklauseln gefunden. Denn auch im internationalen Steuerrecht kennen sich unsere Spezialisten bestens aus.
Kaufvertragsklauseln
Geregelte Risiken
Da Unternehmenskäufe bzw. -verkäufe in der Regel steuerliche Konsequenzen zur Folge haben, die auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, auftreten können, sind diese bereits bei der Planung und Durchführung der Transaktion zu beleuchten. Neben den sich aus einer Transaktionsart bzw. dem Erwerb oder Verkauf zwangsläufig ergebenden Steuern, wo es dann darum geht, die Transaktion so zu gestalten, dass die Steuerlast vermindert oder zumindest minimiert wird, können weitere steuerliche Risiken für beide Parteien aus der Transaktion erwachsen, die über sog. Steuerklauseln im Vertrag geregelt werden müssen.
Steuerklauseln können beispielsweise erforderlich sein bei:
- Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern und Betriebssteuern (Lohn- und Umsatzsteuer), die aus der Zeit vor dem Erwerb resultieren
- Einräumen von Mitwirkungs- und Informationsrechten für den Verkäufer bei steuerlichen Außenprüfungen
- Anpassung des Kaufpreises aus etwaigen Steuernachzahlungen oder -erstattungen
- Verursachungsgerechten Verteilung der durch die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstandenen Gewerbesteuerbelastung zwischen Verkäufer und Käufer
- Umsatzsteuerlicher Behandlung des Kaufpreises
E-Mail: ssa(at)hoch2.de