Wer ein Unternehmen leitet, ob in Kaufvertragsklauseln oder anderswo, muss sich mit vielen Dingen gut auskennen – so auch mit dem Arbeitsrecht. Es sei denn, es stehen ihm kompetente Rechtsanwälte zur Seite, die ihm einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz gewährleisten können. Angefangen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen über die Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland bis hin zur Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens in Kaufvertragsklauseln. Dabei arbeiten sie eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können. Es ist genau diese fachübergreifende Zusammenarbeit, die ttp zu einer der führenden Anwaltskanzleien im Raum Kaufvertragsklauseln macht.
Kaufvertragsklauseln
Geregelte Risiken
Da Unternehmenskäufe bzw. -verkäufe in der Regel steuerliche Konsequenzen zur Folge haben, die auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, auftreten können, sind diese bereits bei der Planung und Durchführung der Transaktion zu beleuchten. Neben den sich aus einer Transaktionsart bzw. dem Erwerb oder Verkauf zwangsläufig ergebenden Steuern, wo es dann darum geht, die Transaktion so zu gestalten, dass die Steuerlast vermindert oder zumindest minimiert wird, können weitere steuerliche Risiken für beide Parteien aus der Transaktion erwachsen, die über sog. Steuerklauseln im Vertrag geregelt werden müssen.
Steuerklauseln können beispielsweise erforderlich sein bei:
- Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern und Betriebssteuern (Lohn- und Umsatzsteuer), die aus der Zeit vor dem Erwerb resultieren
- Einräumen von Mitwirkungs- und Informationsrechten für den Verkäufer bei steuerlichen Außenprüfungen
- Anpassung des Kaufpreises aus etwaigen Steuernachzahlungen oder -erstattungen
- Verursachungsgerechten Verteilung der durch die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstandenen Gewerbesteuerbelastung zwischen Verkäufer und Käufer
- Umsatzsteuerlicher Behandlung des Kaufpreises
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