Von der Einstellung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen als Unternehmer aus Kaufvertragsklauseln bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen zur Seite und gewährleisten Ihnen so einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz. Ob das Ausarbeiten von Arbeitsverträgen, die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, das Aufzeigen von flexiblen Arbeitszeitmodellen, die Umsetzung von fristlosen Kündigungen oder die Verhandlung von Abfindungen – wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung und sorgen so für ein rechtsicheres Fundament, das Ihr Unternehmen in Kaufvertragsklauseln trägt. Dabei profitieren Sie nicht nur von der Expertise und jahrelangen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, sondern auch von dem interdisziplinärem Know-how, das die ttp AG zu einer der führendsten Kanzleien im Raum Kaufvertragsklauseln macht. Denn hier arbeiten Rechtsanwälte mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern Hand in Hand.
Kaufvertragsklauseln
Geregelte Risiken
Da Unternehmenskäufe bzw. -verkäufe in der Regel steuerliche Konsequenzen zur Folge haben, die auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, auftreten können, sind diese bereits bei der Planung und Durchführung der Transaktion zu beleuchten. Neben den sich aus einer Transaktionsart bzw. dem Erwerb oder Verkauf zwangsläufig ergebenden Steuern, wo es dann darum geht, die Transaktion so zu gestalten, dass die Steuerlast vermindert oder zumindest minimiert wird, können weitere steuerliche Risiken für beide Parteien aus der Transaktion erwachsen, die über sog. Steuerklauseln im Vertrag geregelt werden müssen.
Steuerklauseln können beispielsweise erforderlich sein bei:
- Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern und Betriebssteuern (Lohn- und Umsatzsteuer), die aus der Zeit vor dem Erwerb resultieren
- Einräumen von Mitwirkungs- und Informationsrechten für den Verkäufer bei steuerlichen Außenprüfungen
- Anpassung des Kaufpreises aus etwaigen Steuernachzahlungen oder -erstattungen
- Verursachungsgerechten Verteilung der durch die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstandenen Gewerbesteuerbelastung zwischen Verkäufer und Käufer
- Umsatzsteuerlicher Behandlung des Kaufpreises
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