Wer ein Unternehmen leitet, ob in Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen oder anderswo, muss sich mit vielen Dingen gut auskennen – so auch mit dem Arbeitsrecht. Es sei denn, es stehen ihm kompetente Rechtsanwälte zur Seite, die ihm einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz gewährleisten können. Angefangen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen über die Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland bis hin zur Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens in Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen. Dabei arbeiten sie eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können. Es ist genau diese fachübergreifende Zusammenarbeit, die ttp zu einer der führenden Anwaltskanzleien im Raum Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen macht.
Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
Analog und digital
Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) obliegt allen Kaufleuten i.S.d. HGB. Hierin ist neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch soweit gesetzlich vorgeschrieben der Anhang.
Wir erstellen für kleine, mittlere und große Unternehmen aller Unternehmensformen den handelsrechtlichen Jahresabschluss und entwickeln hieraus eine für das Finanzamt erforderliche Steuerbilanz.
Sie erhalten neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auch einen schriftlichen Erläuterungsbericht. Zudem können wir Ihnen bei Bedarf einen plausibilisierten Jahresabschluss unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer und des IDW-Standards IDW S7 erstellen.
Neben der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung beinhaltet unser Leistungsangebot:
- Erstellung von notwendigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung und elektronische Übermittlung der betrieblichen Steuererklärungen
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Hinterlegungs- bzw. Offenlegungsbilanz
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Steuerbilanz nach der E-Bilanz-Taxonomie
- Übermittlung der Jahresabschlussdaten an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
Außerdem können wir Ihnen zusätzlich die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen mit einer digitalen Unterschrift im pdf-Format zur weiteren Verwendung liefern.
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de