Sie suchen Wirtschaftsprüfer im Umkreis von Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an ttp! Unsere erfahrene Kanzlei betreut Mandanten aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen seit vielen Jahren auf diesem Gebiet, bei gesetzmäßigen Prüfungen wie bei Sonderprüfungen und auch im Bereich Unternehmensbewertung und Due Diligence-Prüfung (financial, tax, legal). Dabei ist die Wirtschaftsprüfung einer unserer vier Schwerpunkte. Die anderen lauten Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. Im Umkreis von Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen ist unsere Prüfungsgesellschaft sowohl für nationale als auch internationale Aufgaben zuständig und betreut mittlere und große Kapitalgesellschaften, die anhand ihrer Bilanzsumme, Umsatzgröße oder Unternehmensgröße die Voraussetzungen für eine reguläre Prüfung erfüllen – engagiert, kompetent und vor Ort.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de