Die ttp Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie in der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen mit einem breiten Spektrum an Prüfungsleistungen, sowohl für ordentliche als auch für freiwillige sowie außerordentliche Prüfungen, bei Jahresabschlüssen und bei Konzernabschlüssen, der Unternehmensbewertung nach DFC-Methode, Ertragswert oder marktorientierten Verfahren sowie im Bereich Due Diligence-Prüfungen, financial, tax oder legal. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Umland von Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen sind wir sowohl mit den inländischen Rechnungslegungsvorschriften als auch den internationalen Prüfungsvorschriften vertraut: IFRS wie US-GAAP. Auch auf Spezialprüfungen und Sonderprüfungen verstehen wir uns. Gründungsprüfung, Kapitalerhöhungsprüfung, Sacheinlagenprüfung, Überschuldungsprüfung, Sanierungsprüfung, Unterschlagungsprüfung oder auch die Prüfung von IT-Systemen und Risikomanagementsystemen? Für unsere Wirtschaftsprüfer gehört all dies zu ihrem Prüfungsalltag – setzen Sie auf Kompetenz.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de