Unternehmen bzw. Kapitalgesellschaften in der Nähe von Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen sind mit den Wirtschaftsprüfern von ttp umfassend gut beraten – ob es sich um eine ordentliche, freiwillige oder außerordentliche Prüfung handelt, nationales Prüfungsrecht oder internationale Rechnungslegungsvorschriften wie IFRS oder US-GAAP. Ebenfalls unterstützt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von ttp Mandanten im Umland von Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen im Bereich Due Diligence-Prüfungen, financial, tax sowie legal, aber auch bei Unternehmensbewertungen, unabhängig von welcher Methode, DFC, Ertragswert oder marktorientierte Bewertung, Gebrauch gemacht werden soll. Auch bei Sonderprüfungen ist auf die Wirtschaftsprüfung von ttp Verlass: Gründung, Kapitalerhöhung, Sacheinlagen oder Überschuldung, Sanierung, Unterschlagung – aus welchem Anlass eine Prüfung auch erforderlich ist, ttp ist gerne für Sie da und wirft ebenso einen kritischen Blick auf Ihre IT-Systeme und Risikomanagementsysteme.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de