Mit seinen vier Fachbereichen, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung, steht ttp im Umkreis von Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen für eine ganzheitliche Beratung im Steuerrecht und Wirtschaftsrecht. Um die Erfahrung und Qualifikation seines Teams auszubauen, setzt ttp auf stetige Fort- und Weiterbildung. Das Ergebnis sind zahlreiche Spezialisierungen, von denen auch Mandanten rund um Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen profitieren können. So beschäftigt ttp eine Reihe an Spezialisten, Fachberatern und Fachanwälten. Deren Kompetenzen erstrecken sich auf die rechtliche und steuerliche Begleitung bei Investitionen im Bereich Immobilien, den Markenschutz, das Markenrecht sowie den gewerblichen Rechtsschutz, Testament und Erbschaft / Erbrecht, die Nachfolge im Unternehmen, Vermögensplanung, die Beratung von medizinischen Einrichtungen, Heilberuflern und Ärtzen mit ttp med, die Wirtschaftsmediation sowie auf Fälle der Restrukturierung und Sanierung.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de