Ob Steuerberatung für Unternehmen oder private Angelegenheiten: Das deutsche Steuerrecht ist aufgrund laufender Gesetzesänderungen und -aktualisierungen sehr komplex und für Laien oft kaum zu durchschauen. Daher ist es äußerst empfehlenswert, auf diesem Gebiet Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Die Steuerberater von ttp aus dem Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen stehen Ihnen gerne jederzeit zur Seite – sei es auf dem steuerlichen Fachgebiet Steuererklärung, Schenkungssteuer, Jahresabschlüsse, Finanzbuchhaltung, Unternehmensnachfolge, Gewinnermittlung oder bei einem anderen steuerlichen Thema. Mit fünf Standorten in Schleswig-Holstein und einem in der Bundeshauptstadt Berlin zeichnet sich die Steuerberatung von ttp nicht nur durch eine erstklassige Qualität aus, sondern auch durch die Nähe zu ihren Mandanten, die größtenteils in der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen ansässig sind. Aber auch überregional zählen viele Unternehmen und Privatpersonen zu unseren Kunden.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de