Sie möchten Kosten und gleichzeitig Zeit bei den aufwändigen Verwaltungs- und Abrechnungsvorgängen im Personalmanagement sparen? Dann engagieren Sie unsere kompetenten Steuerberater aus dem Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen, die Ihnen gerne bei der Erstellung von beispielsweise Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen sowie der Lohnbuchhaltung und Personaldienstleistung unter die Arme greifen! Aber auch bei rechtlichen Fragen in den Bereichen Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerberatung ist ttp Ihr kompetenter Ansprechpartner in der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen. Denn um Ihnen einen größtmöglichen Service zu bieten, arbeiten unsere Steuerberater eng mit unseren hauseigenen Rechtsanwälten aus dem Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen zusammen. Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne weitere Personalaufgaben für Sie, damit Sie sich voll und ganz auf das Tagesgeschäft konzentrieren können.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de