Sie möchten die aufwändigen Verwaltungs- und Abrechnungsvorgänge, die im Personalmanagement anfallen, in andere Hände geben? Dann sind Sie bei den ttp Steuerberatern aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen goldrichtig. Engagiert und fachkundig übernehmen wir für Sie und Ihr Unternehmen aus dem Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen beispielsweise die Erstellung von Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen, und unterstützen Sie bei den Themen Lohnbuchhaltung und Personaldienstleistungen. Dabei arbeiten unsere Steuerberater ganz eng mit unseren hauseigenen Rechtsanwälten aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen zusammen, sodass wir Ihnen auch bei Fragen in den Bereichen Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht kompetent zur Seite stehen können. Und natürlich können Sie auch weitere Aufgaben aus dem Bereich Personal an uns übertragen – als Fachkräfte im Bereich Steuerberatung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und entlasten Sie, wo wir nur können.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de