Sie spielen mit dem Gedanken ein Unternehmen in Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen zu gründen oder ein neues Produkt auf den Markt zu bringen und möchten zuvor die Text- und Bildmarke schützen lassen? Dann sind Sie bei den ttp Rechtsanwälten aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen goldrichtig. Denn wir unterstützen Sie zuverlässig und kompetent bei der erfolgreichen Markenführung, national wie international! Angefangen bei der Eintragung über die Verteidigung bis hin zur Lizenzvergabe – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und stärken dabei Ihre Marke und somit die Identität und Außenwahrnehmung Ihres Unternehmens in Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen. Warum Markenschutz so wichtig ist? Lassen Sie Ihre Marke lediglich im Handelsregister eintragen und versäumen Sie, sie zu schützen, kann ein Konkurrent diese ungehindert kopieren, wodurch ihre eigene Marke geschwächt wird.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de