Wer ein Unternehmen leitet, ob in Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen oder anderswo, muss sich mit vielen Dingen gut auskennen – so auch mit dem Arbeitsrecht. Es sei denn, es stehen ihm kompetente Rechtsanwälte zur Seite, die ihm einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz gewährleisten können. Angefangen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen über die Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland bis hin zur Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens in Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen. Dabei arbeiten sie eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können. Es ist genau diese fachübergreifende Zusammenarbeit, die ttp zu einer der führenden Anwaltskanzleien im Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen macht.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de