In der Anwaltskanzlei von ttp, die zu einer der führenden im Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen zählt, erfahren Sie eine umfassende juristische Beratung in allen unternehmensbezogenen Bereichen. Ganz gleich, ob Markenschutz, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht oder Mahnwesen – unsere Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite und begleiten Ihr Unternehmen in Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen in Rechtsverfahren oder vor Gericht. Als Ihr kompetenter Ansprechpartner bei wirtschaftlichen Fragestellungen unterstützen wir Sie nicht nur punktuell, sondern auch gerne kontinuierlich im Tagesgeschäft, was ein Großteil unserer Kunden in Anspruch nimmt. Zu ihnen zählen aufgrund unserer vielfältigen Kompetenzbereiche kleine Betriebe unter anderem aus den Bereichen Gastronomie und Handwerk sowie mittelständige Unternehmen aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen, aber auch große Konzerne, die international durch Niederlassungen oder Tochterfirmen vertreten sind.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de