Sie leiten ein Unternehmen in Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen und suchen innerbetrieblichen, außerbetrieblich oder gerichtlichen Beistand? Die Rechtsanwälte von ttp stehen Ihnen zur Seite – bei Abmahnung, Kündigung, Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, Mutterschutz, Betriebsrat, Abfindung und sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Themen. So begleiten Sie unsere Rechtsanwälte durch alle Phasen der Beschäftigung, kompetent und problemorientiert. Auch wenn es über Grenzen hinaus geht, sind wir die erste Anlaufstelle in der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen und kümmern uns gerne um die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland oder bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern im Inland. Und dadurch, dass unsere Rechtsanwälte eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammenarbeiten, profitieren Sie nicht nur von der jahrelangen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, sondern auch von dem interdisziplinären Know-how, das ttp zu einer der führenden Kanzleien im Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen macht.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de