Mit viel Expertise und Fingerspitzengefühl stehen Ihnen die Rechtsanwälte von ttp aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen in allen unternehmensbezogenen Bereichen zur Seite – ganz gleich, ob Sie juristischen Beistand im Wettbewerbsrecht, bei Unternehmensverkäufe, im Handelsrecht oder im Arbeitsrecht suchen. Auch sind wir bei wirtschaftlichen Rechtsfragen, die im normalen Tagesgeschäft auftauchen, gerne Ihr Ansprechpartner und entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere Lösungen für die unterschiedlichsten Fälle. Unsere Kompetenzbereiche sind sehr vielfältig, wodurch sowohl kleine Firmen aus zum Beispiel Handwerk, Gastronomie und Immobilien sowie mittelständische Unternehmen aus Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen und Umgebung als auch große Konzerne, die international agieren, zu unseren Kunden zählen. Und wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie bald in unserer Kanzlei begrüßen dürfen oder zum Kennlerngespräch vor Ort in Ihrem Unternehmen in Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen sind.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de