Vielen Unternehmen aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen ist das Risiko einer ungeschützten Marke gar nicht bewusst, bis eines Tages eine Unterlassungsklage im Raum steht oder man einen Konkurrenten bei der Kopierung der eigenen Marke ertappt. Ist Ihre Marke dann nicht geschützt, haben Sie leider keinerlei Handhabung. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung ins Boot zu holen. Die Rechtsanwälte von ttp aus dem Raum Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen übernehmen gerne diese Aufgabe und begleiten Sie von der Markenrecherche über die Markeneintragung bis hin zur eventuellen Lizenzvergabe – selbstverständlich kompetent, zuverlässig und loyal. Außerdem stehen unsere Rechtsanwälte aus der Region Erstellung steuerliche Gewinnermittlungen an Ihrer Seite, wenn es um Wettbewerbsrecht, Recht in der Werbung, Urheberrecht oder Datenschutz geht.
Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen
Fundiert erläutert
Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.
Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:
- Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
- Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de