Vielen Unternehmen aus der Region Tax Compliance / Verfahrensdokumentation ist das Risiko einer ungeschützten Marke gar nicht bewusst, bis eines Tages eine Unterlassungsklage im Raum steht oder man einen Konkurrenten bei der Kopierung der eigenen Marke ertappt. Ist Ihre Marke dann nicht geschützt, haben Sie leider keinerlei Handhabung. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung ins Boot zu holen. Die Rechtsanwälte von ttp aus dem Raum Tax Compliance / Verfahrensdokumentation übernehmen gerne diese Aufgabe und begleiten Sie von der Markenrecherche über die Markeneintragung bis hin zur eventuellen Lizenzvergabe – selbstverständlich kompetent, zuverlässig und loyal. Außerdem stehen unsere Rechtsanwälte aus der Region Tax Compliance / Verfahrensdokumentation an Ihrer Seite, wenn es um Wettbewerbsrecht, Recht in der Werbung, Urheberrecht oder Datenschutz geht.
Für mehr Transparenz
Tax Compliance und Verfahrensdokumentation
Um die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller steuerrelevanten Prozesse zu gewährleisten, sind die Bestandteile der Verfahrensdokumentation (VFD) klar definiert.
Gemäß BMF besteht die VFD aus einer:
- allgemeinen Beschreibung
- Betriebsdokumentation
- Anwenderdokumentation
- Systemdokumentation
Weiterhin ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) gefordert.
Wir von ttp unterstützen Sie bei der Erfüllung der Anforderungen durch eine Prozessaufnahme und -überprüfung sowie der Erstellung einer VFD. In den Prozessen wird die Betriebs- und die Anwenderdokumentation dargestellt.
Hierbei wird ebenso die Einhaltung der GoBD überprüft (Tax Compliance / IKS). Dies umfasst neben formellen Aufzeichnungspflichten, Anforderungen zur Belegablage, Dokumentation und Aufbewahrungsfristen auch die Fragestellung „Wie stelle ich sicher, dass steuerrelevante Daten – also alles, was Einfluss auf meine Gewinnermittlung hat – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen überprüft und die geltenden Vorgaben eingehalten werden?“
Doppelt gut: Überprüfen und optimieren
Wo wir gerade dabei sind: Wir nutzen unseren Einsatz auch dazu, um Ihnen hilfreiche Hinweise zur Prozessoptimierung zu geben.
Im Fokus der Bearbeitung stehen insbesondere der Einsatz von EDV sowie die Gewährleistung unveränderbarer, vollständiger und zeitnaher Aufzeichnungen von erstellten, erzeugten oder empfangenen elektronischen Daten, die über die Systemdokumentation dargestellt werden. Dabei tauchen auch Fragen auf, die von Herstellerseite zu beantworten sind. Unser Team berät Sie hier gerne und formuliert gemeinsam mit Ihnen konkrete Fragestellungen.
Durch die Systemdokumentation muss gewährleistet werden, dass Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse der eingesetzten EDV vollständig und formell ordnungsgemäß sind.
Videoclip
Machen Sie sich ein Bild! Der folgende kurze Videoclip mit Beate Theede und Dr. Katharina Theis informiert kompakt zum Thema Betriebsprüfung.