Wer ein Unternehmen leitet, ob in Tax Compliance / Verfahrensdokumentation oder anderswo, muss sich mit vielen Dingen gut auskennen – so auch mit dem Arbeitsrecht. Es sei denn, es stehen ihm kompetente Rechtsanwälte zur Seite, die ihm einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz gewährleisten können. Angefangen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen über die Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland bis hin zur Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens in Tax Compliance / Verfahrensdokumentation. Dabei arbeiten sie eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können. Es ist genau diese fachübergreifende Zusammenarbeit, die ttp zu einer der führenden Anwaltskanzleien im Raum Tax Compliance / Verfahrensdokumentation macht.
Für mehr Transparenz
Tax Compliance und Verfahrensdokumentation
Um die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller steuerrelevanten Prozesse zu gewährleisten, sind die Bestandteile der Verfahrensdokumentation (VFD) klar definiert.
Gemäß BMF besteht die VFD aus einer:
- allgemeinen Beschreibung
- Betriebsdokumentation
- Anwenderdokumentation
- Systemdokumentation
Weiterhin ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) gefordert.
Wir von ttp unterstützen Sie bei der Erfüllung der Anforderungen durch eine Prozessaufnahme und -überprüfung sowie der Erstellung einer VFD. In den Prozessen wird die Betriebs- und die Anwenderdokumentation dargestellt.
Hierbei wird ebenso die Einhaltung der GoBD überprüft (Tax Compliance / IKS). Dies umfasst neben formellen Aufzeichnungspflichten, Anforderungen zur Belegablage, Dokumentation und Aufbewahrungsfristen auch die Fragestellung „Wie stelle ich sicher, dass steuerrelevante Daten – also alles, was Einfluss auf meine Gewinnermittlung hat – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen überprüft und die geltenden Vorgaben eingehalten werden?“
Doppelt gut: Überprüfen und optimieren
Wo wir gerade dabei sind: Wir nutzen unseren Einsatz auch dazu, um Ihnen hilfreiche Hinweise zur Prozessoptimierung zu geben.
Im Fokus der Bearbeitung stehen insbesondere der Einsatz von EDV sowie die Gewährleistung unveränderbarer, vollständiger und zeitnaher Aufzeichnungen von erstellten, erzeugten oder empfangenen elektronischen Daten, die über die Systemdokumentation dargestellt werden. Dabei tauchen auch Fragen auf, die von Herstellerseite zu beantworten sind. Unser Team berät Sie hier gerne und formuliert gemeinsam mit Ihnen konkrete Fragestellungen.
Durch die Systemdokumentation muss gewährleistet werden, dass Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse der eingesetzten EDV vollständig und formell ordnungsgemäß sind.
Videoclip
Machen Sie sich ein Bild! Der folgende kurze Videoclip mit Beate Theede und Dr. Katharina Theis informiert kompakt zum Thema Betriebsprüfung.