Keine Zeit oder Muße die aufwändigen Verwaltungs- und Abrechnungsvorgänge im Personalmanagement selbst durchzuführen? Gerne übernehmen unsere Experten für Steuerberatung aus der Region Steuerstrafrecht diese Arbeit für Sie und kümmern sich zum Beispiel um die ordnungsgemäße Erstellung von Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen sowie der Lohnbuchhaltung und Personaldienstleistung für Ihr Unternehmen aus dem Raum Steuerstrafrecht – natürlich stets zuverlässig und fachkundig! Wenn Sie wünschen, können Sie uns auch weitere Aufgaben aus dem Bereich Personal übertragen, damit Ihnen mehr Zeit für das Tagesgeschäft bleibt. Und auch bei rechtlichen Fragen zum Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Denn unsere Steuerberater arbeiten sehr eng mit unseren hauseigenen Rechtsanwälten aus der Region Steuerstrafrecht zusammen.
Steuerstrafrecht
Mit ttp sicher beraten
Wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet oder steht die Steuerfahndung zur Durchsuchung vor der Tür, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Wir von ttp stehen hier von Anfang an mit einer sicheren Beratung an Ihrer Seite.
Zunächst einmal muss geklärt werden, ob der Tatverdacht begründet ist. Wird ein Strafverfahren eröffnet und Anklage erhoben, gehen die Behörden von einer Straftat aus. In dem dann folgenden Strafverfahren werden die bewiesene Tat und das Strafmaß festgestellt. Wir treten für Sie ein, denn je nach Art und Umfang der Tat kann immer noch eine straffreie Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreicht werden. Gemeinsam und mit fachlicher Expertise begleiten wir Sie für einen optimalen Ausgang im Verfahren.