Sie möchten die aufwändigen Verwaltungs- und Abrechnungsvorgänge, die im Personalmanagement anfallen, in andere Hände geben? Dann sind Sie bei den ttp Steuerberatern aus der Region Steuerstrafrecht goldrichtig. Engagiert und fachkundig übernehmen wir für Sie und Ihr Unternehmen aus dem Raum Steuerstrafrecht beispielsweise die Erstellung von Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen, und unterstützen Sie bei den Themen Lohnbuchhaltung und Personaldienstleistungen. Dabei arbeiten unsere Steuerberater ganz eng mit unseren hauseigenen Rechtsanwälten aus der Region Steuerstrafrecht zusammen, sodass wir Ihnen auch bei Fragen in den Bereichen Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht kompetent zur Seite stehen können. Und natürlich können Sie auch weitere Aufgaben aus dem Bereich Personal an uns übertragen – als Fachkräfte im Bereich Steuerberatung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und entlasten Sie, wo wir nur können.
Steuerstrafrecht
Mit ttp sicher beraten
Wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet oder steht die Steuerfahndung zur Durchsuchung vor der Tür, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Wir von ttp stehen hier von Anfang an mit einer sicheren Beratung an Ihrer Seite.
Zunächst einmal muss geklärt werden, ob der Tatverdacht begründet ist. Wird ein Strafverfahren eröffnet und Anklage erhoben, gehen die Behörden von einer Straftat aus. In dem dann folgenden Strafverfahren werden die bewiesene Tat und das Strafmaß festgestellt. Wir treten für Sie ein, denn je nach Art und Umfang der Tat kann immer noch eine straffreie Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreicht werden. Gemeinsam und mit fachlicher Expertise begleiten wir Sie für einen optimalen Ausgang im Verfahren.