Wer ein Unternehmen leitet, ob in Steuerstrafrecht oder anderswo, muss sich mit vielen Dingen gut auskennen – so auch mit dem Arbeitsrecht. Es sei denn, es stehen ihm kompetente Rechtsanwälte zur Seite, die ihm einen umfassenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Schutz gewährleisten können. Angefangen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vergütungssystemen über die Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland bis hin zur Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens in Steuerstrafrecht. Dabei arbeiten sie eng mit unseren hauseigenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können. Es ist genau diese fachübergreifende Zusammenarbeit, die ttp zu einer der führenden Anwaltskanzleien im Raum Steuerstrafrecht macht.
Steuerstrafrecht
Mit ttp sicher beraten
Wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet oder steht die Steuerfahndung zur Durchsuchung vor der Tür, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Wir von ttp stehen hier von Anfang an mit einer sicheren Beratung an Ihrer Seite.
Zunächst einmal muss geklärt werden, ob der Tatverdacht begründet ist. Wird ein Strafverfahren eröffnet und Anklage erhoben, gehen die Behörden von einer Straftat aus. In dem dann folgenden Strafverfahren werden die bewiesene Tat und das Strafmaß festgestellt. Wir treten für Sie ein, denn je nach Art und Umfang der Tat kann immer noch eine straffreie Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreicht werden. Gemeinsam und mit fachlicher Expertise begleiten wir Sie für einen optimalen Ausgang im Verfahren.