Sind Name und Logo eines Unternehmens stark, wirkt sich dies positiv auf das Kaufverhalten aus. So greifen Verbraucher nicht nur öfter zu Markenprodukten als zur No-Name-Variante, sondern geben auch gerne mehr Geld für diese aus. Um so wichtiger ist es, bereits bei der Markenentwicklung auf spezialisierte Fachanwälte zu setzen. Die Rechtsanwälte von ttp aus dem Raum Öffentlicher Sektor / Kommunale Unternehmen begleiten Sie gerne bei der Entwicklung eines wohldurchdachten Namens für Ihr Unternehmen in Öffentlicher Sektor / Kommunale Unternehmen und sorgen für die ordnungsgemäße Eintragung. Mit der Markenanmeldung endet unsere rechtliche Betreuung jedoch keinesfalls. So stehen wir Ihnen ebenfalls bei der Markenverteidigung inklusive Abmahnungen mit Rat und Tat zur Seite. Und auch wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Nutzung Ihrer Marke gegen Entgelt zu gestatten, sind Sie bei unseren Rechtsanwälten aus der Region Öffentlicher Sektor / Kommunale Unternehmen an der richtigen Adresse.
Im Sinne der Gemeinde
Öffentlicher Sektor / Kommunale Unternehmen
Die öffentliche Hand wird neben der Bewältigung ihrer hoheitlichen Aufgaben in vielfältiger Weise auch wirtschaftlich tätig, beispielsweise um ihre finanziellen Möglichkeiten zu optimieren oder eine wirtschaftliche Nutzung bereits vorhandener Anlagen sicherzustellen, sodass eine Kostenoptimierung erreicht wird.
Damit tritt sie natürlich in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, die der regulären Besteuerung unterliegen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen daher auch kommunale Unternehmen mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung grundsätzlich der Ertrag- und Umsatzbesteuerung unterworfen werden. Eine wesentliche Voraussetzung für gewissenhaftes Wirtschaften ist daher die uneingeschränkte Einhaltung steuerrechtlicher Pflichten.
Wir von ttp unterstützen Sie als Entscheidungsträger der Kommune oder einer Ihrer Organisationen bei allen steuerrechtlichen Fragestellungen. Dabei verfügen wir über langjährige Erfahrungen im öffentlichen Bereich und setzen diese zu Ihrem Nutzen praxisnah gerne ein. Bei Bedarf agieren unsere Leistungsbereiche – Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung – im engen Dialog.
Dabei liegt der Fokus unserer Beratungsleistungen auf:
- Gründungsberatung, z. B. Errichtung von GmbH, Aktiengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbänden
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Abstimmung mit Aufsichtsbehörden sowie laufende Gestaltungsberatung
- Vertretung und Hilfestellung bei Kontakten sowie Abstimmungen mit der Finanzverwaltung, insb. verbindliche Auskünfte
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Laufende steuerliche Beratung von Betrieben gewerblicher Art, Zweckbetrieben, AöR, Kapitalgesellschaften und Beteiligungen der öffentlichen Hand
- Beratung zum Erhalt bzw. zur Optimierung des steuerlichen Querverbunds
- Beratung zu steuerlichen Spezialfragen, z.B. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
- Tax Compliance
- Erstellen von Steuererklärungen und Steuerbilanzen bzw. von Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie der E-Bilanz
E-Mail: p.hansen(at)ttp.de
E-Mail: j.miller(at)ttp.de