Vielen Unternehmen aus der Region Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen ist das Risiko einer ungeschützten Marke gar nicht bewusst, bis eines Tages eine Unterlassungsklage im Raum steht oder man einen Konkurrenten bei der Kopierung der eigenen Marke ertappt. Ist Ihre Marke dann nicht geschützt, haben Sie leider keinerlei Handhabung. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung ins Boot zu holen. Die Rechtsanwälte von ttp aus dem Raum Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen übernehmen gerne diese Aufgabe und begleiten Sie von der Markenrecherche über die Markeneintragung bis hin zur eventuellen Lizenzvergabe – selbstverständlich kompetent, zuverlässig und loyal. Außerdem stehen unsere Rechtsanwälte aus der Region Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen an Ihrer Seite, wenn es um Wettbewerbsrecht, Recht in der Werbung, Urheberrecht oder Datenschutz geht.
Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen
Zur Grunderwerb- und Gewerbesteueroptimierung
Während beim Asset Deal die einzelnen zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgüter, Verträge, Verbindlichkeiten, usw. erworben werden, wird man beim Share Deal durch den Erwerb der Anteile zum Eigentümer des Unternehmens. Wenn zum erworbenen Unternehmen auch Grundstücke gehören, Veräußerungsgewinne entstehen oder Verlustvorträge vorliegen, dann kann die Transaktion unliebsame steuerliche Konsequenzen auslösen. Wir beraten Sie, welches Modell sich für Sie eignet und wie Sie die Transaktion steueroptimal gestalten können. Dabei umfassen unsere Leistungen:
- Beratung und Gestaltung steuerlicher Umstrukturierungen im Konzern
- Implementierung einer steueroptimalen Beteiligungsstruktur
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aus Sicht des Verkäufers oder des Käufers
- Beratung und Gestaltung iZm. den Kaufverträgen
- Beachtung der steuerspezifischen Fristen
- Umgang mit Änderungen der Rechtsprechung
- Anmeldung und Erklärung gegenüber dem Finanzamt
E-Mail: ssa(at)hoch2.de