Sind Name und Logo eines Unternehmens stark, wirkt sich dies positiv auf das Kaufverhalten aus. So greifen Verbraucher nicht nur öfter zu Markenprodukten als zur No-Name-Variante, sondern geben auch gerne mehr Geld für diese aus. Um so wichtiger ist es, bereits bei der Markenentwicklung auf spezialisierte Fachanwälte zu setzen. Die Rechtsanwälte von ttp aus dem Raum Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen begleiten Sie gerne bei der Entwicklung eines wohldurchdachten Namens für Ihr Unternehmen in Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen und sorgen für die ordnungsgemäße Eintragung. Mit der Markenanmeldung endet unsere rechtliche Betreuung jedoch keinesfalls. So stehen wir Ihnen ebenfalls bei der Markenverteidigung inklusive Abmahnungen mit Rat und Tat zur Seite. Und auch wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Nutzung Ihrer Marke gegen Entgelt zu gestatten, sind Sie bei unseren Rechtsanwälten aus der Region Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen an der richtigen Adresse.
Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen
Zur Grunderwerb- und Gewerbesteueroptimierung
Während beim Asset Deal die einzelnen zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgüter, Verträge, Verbindlichkeiten, usw. erworben werden, wird man beim Share Deal durch den Erwerb der Anteile zum Eigentümer des Unternehmens. Wenn zum erworbenen Unternehmen auch Grundstücke gehören, Veräußerungsgewinne entstehen oder Verlustvorträge vorliegen, dann kann die Transaktion unliebsame steuerliche Konsequenzen auslösen. Wir beraten Sie, welches Modell sich für Sie eignet und wie Sie die Transaktion steueroptimal gestalten können. Dabei umfassen unsere Leistungen:
- Beratung und Gestaltung steuerlicher Umstrukturierungen im Konzern
- Implementierung einer steueroptimalen Beteiligungsstruktur
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aus Sicht des Verkäufers oder des Käufers
- Beratung und Gestaltung iZm. den Kaufverträgen
- Beachtung der steuerspezifischen Fristen
- Umgang mit Änderungen der Rechtsprechung
- Anmeldung und Erklärung gegenüber dem Finanzamt
E-Mail: ssa(at)hoch2.de