Sie spielen mit dem Gedanken ein Unternehmen in Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen zu gründen oder ein neues Produkt auf den Markt zu bringen und möchten zuvor die Text- und Bildmarke schützen lassen? Dann sind Sie bei den ttp Rechtsanwälten aus der Region Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen goldrichtig. Denn wir unterstützen Sie zuverlässig und kompetent bei der erfolgreichen Markenführung, national wie international! Angefangen bei der Eintragung über die Verteidigung bis hin zur Lizenzvergabe – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und stärken dabei Ihre Marke und somit die Identität und Außenwahrnehmung Ihres Unternehmens in Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen. Warum Markenschutz so wichtig ist? Lassen Sie Ihre Marke lediglich im Handelsregister eintragen und versäumen Sie, sie zu schützen, kann ein Konkurrent diese ungehindert kopieren, wodurch ihre eigene Marke geschwächt wird.
Steuergestaltung von Asset- und Share-Deal-Strukturen
Zur Grunderwerb- und Gewerbesteueroptimierung
Während beim Asset Deal die einzelnen zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgüter, Verträge, Verbindlichkeiten, usw. erworben werden, wird man beim Share Deal durch den Erwerb der Anteile zum Eigentümer des Unternehmens. Wenn zum erworbenen Unternehmen auch Grundstücke gehören, Veräußerungsgewinne entstehen oder Verlustvorträge vorliegen, dann kann die Transaktion unliebsame steuerliche Konsequenzen auslösen. Wir beraten Sie, welches Modell sich für Sie eignet und wie Sie die Transaktion steueroptimal gestalten können. Dabei umfassen unsere Leistungen:
- Beratung und Gestaltung steuerlicher Umstrukturierungen im Konzern
- Implementierung einer steueroptimalen Beteiligungsstruktur
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aus Sicht des Verkäufers oder des Käufers
- Beratung und Gestaltung iZm. den Kaufverträgen
- Beachtung der steuerspezifischen Fristen
- Umgang mit Änderungen der Rechtsprechung
- Anmeldung und Erklärung gegenüber dem Finanzamt
E-Mail: ssa(at)hoch2.de